Analoges Einscannen von
Röntgenbildern über Flachbettscanner
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Analoge Röntgenaufnahmen DSGVO-konform digitalisieren und in die Praxissoftware übernehmen.
Warum analoge Röntgenbilder digitalisieren?
Viele Praxen haben noch Bestände analoger Röntgenfilme aus vergangenen Jahren. Diese müssen nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (10 Jahre für Röntgenaufnahmen) sicher aufbewahrt werden. Eine Digitalisierung bietet dabei mehrere Vorteile:
- Platzsparende, sichere Archivierung in der Praxissoftware
- Schneller Zugriff bei Patientenanfragen
- Kein Risiko durch Filmverlust oder -beschädigung
- Einfache Weitergabe an Patienten (DSGVO-konform)
- Integration in bestehende digitale Patientenakte
Welcher Scanner ist geeignet?
Nicht jeder Flachbettscanner eignet sich für Röntgenfilme. Es wird ein Scanner mit Durchlichtaufsatz (Transparenzaufsatz) benötigt, da Röntgenfilme von hinten beleuchtet werden müssen. Empfehlenswerte Modelle:
- Epson Perfection V800 / V850 Pro – hohe Auflösung, bewährt in medizinischen Umgebungen
- Epson Perfection V600 – gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Canon CanoScan 9000F Mark II – mit Filmadapter
Mindestauflösung für diagnostische Qualität
Für Zahnröntgenbilder empfehlen Fachverbände eine Auflösung von mindestens 600 dpi, besser 1200 dpi. Speichern Sie im TIFF- oder verlustfreien PNG-Format – JPEG führt zu Qualitätsverlust, der diagnostisch relevant sein kann.
Schritt-für-Schritt: So digitalisieren Sie Röntgenbilder
Scanner vorbereiten
Transparenzaufsatz aufsetzen, Scannersoftware starten (z.B. Epson Scan 2). Modus: "Foto" oder "Film", Dokumenttyp: "Negativfilm" oder "Röntgenfilm" (je nach Software).
Film einlegen
Röntgenfilm in den Filmhalter einlegen. Auf korrekte Ausrichtung achten (Patientenkennung lesbar). Keine Fingerabdrücke auf der Filmoberfläche.
Vorschau scannen
Vorschau (Preview) starten, Scanbereich auf den Film begrenzen. Helligkeit und Kontrast ggf. anpassen.
Scan starten
Auflösung: 600–1200 dpi. Format: TIFF oder PNG. Dateiname: Patientennummer + Datum (z.B. PAT12345_2025-07-20_OPG).
In Praxissoftware importieren
Die Bilddatei in die PACS/Praxissoftware importieren. Bei Charly, Z1, Dampsoft und Ivoris gibt es eine Bildimport-Funktion im Patientenmodul.
DSGVO-konform archivieren
Original-Film nach dem Scan weiter aufbewahren (bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist) oder fachgerecht vernichten (Datenschutz beachten).
DSGVO-Hinweise
Röntgenbilder sind besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) nach Art. 9 DSGVO. Achten Sie auf:
- Speicherung nur auf DSGVO-konformen Systemen (kein privater Cloud-Dienst)
- Zugriff nur für autorisiertes Personal
- Datei-Namen ohne Klarnamen – Patientennummer verwenden
- Sichere Löschung bei Ablauf der Aufbewahrungsfrist
JPLOY berät Ihre Praxis bei der DSGVO-konformen Einrichtung des Scan-Workflows und der Integration in Ihre Praxissoftware.