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ePA für alle – ein Jahr danach:
Erfahrungen, Probleme & Pflichten

Seit Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte. Seit Oktober 2025 ist die Nutzung Pflicht. Wie läuft es in der Praxis? Ein Überblick über Rollout, Probleme und was Zahnärzte jetzt beachten müssen.

Zahnarzt zeigt Patientin Röntgenbild auf Monitor – ePA und digitale Patientenakte in der Zahnarztpraxis

Der Rollout-Zeitplan: Von der Pilotphase zur Pflicht

15.01.2025

Pilotphase startet in drei Modellregionen: Hamburg, Franken und Teile von NRW. Rund 300 Praxen, Apotheken und Kliniken nehmen teil.

29.04.2025

Bundesweiter Rollout der „ePA für alle“ beginnt – nach zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen in Abstimmung mit dem BSI.

01.10.2025

Nutzungspflicht für alle Praxen, Kliniken und Apotheken. Diagnosen, Befunde und Arztbriefe müssen in die ePA eingestellt werden.

01.01.2026

Verschärfte Sanktionen treten in Kraft. Empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung.

Opt-out: Wie viele Versicherte haben widersprochen?

Die Widerspruchsquote liegt deutlich unter den erwarteten 20 %. Die wichtigsten Zahlen:

~5 %
Gesamt-Opt-out
~4 %
AOK (27,5 Mio.)
~7 %
TK (12+ Mio.)
~9 %
IKK classic

Trotz geringer Widerspruchsquote: 71 % der Versicherten, die eine ePA haben, verwalten diese nicht aktiv. Nur ein Bruchteil nutzt die ePA-App auf dem Smartphone.

Technische Probleme: Das erleben Praxen im Alltag

Eine KBV-Umfrage (August/September 2025) zeigt ein ernüchterndes Bild:

75 %

der Praxen melden technische Probleme beim ePA-Zugriff

20 %

der Praxen hatten kurz vor dem Stichtag kein ePA-Modul vom PVS-Hersteller

Die häufigsten Probleme im Überblick:

  • ePA-Zugriff nicht möglich: Praxen können die ePA nicht öffnen oder Dokumente nicht hochladen – häufig durch TI-Ausfälle oder Konnektor-Probleme.
  • PVS-Module verspätet: Manche Praxissoftware-Hersteller haben das ePA-Modul nicht rechtzeitig geliefert. KBV-Vorstand Steiner forderte: Praxen dürfen nicht bestraft werden, wenn der Fehler beim Hersteller liegt.
  • TI-Ausfälle: Häufige Ausfälle der Telematikinfrastruktur machten Praxen zeitweise handlungsunfähig.
  • Langsame Performance: Upload und Abruf von Dokumenten dauert in manchen Praxissystemen spürbar lang.
  • Unvollständige Akten: Da viele Patienten ihre ePA nicht aktiv nutzen und Befunde aus Vor-Behandlungen fehlen, ist der Informationsgehalt oft begrenzt.

Sicherheit: CCC-Hacks und die Folgen

Der Chaos Computer Club (CCC) hat gleich zweimal Sicherheitslücken aufgedeckt:

Dezember 2024 – 37C3-Kongress

Der CCC demonstrierte, dass ein Behandlungskontext simuliert und gefälscht werden konnte. Die gematik räumte die technische Möglichkeit ein, stufte das reale Risiko aber als gering ein.

Mai 2025 – Zweiter Hack nach Rollout

Über elektronische Ersatzbescheinigungen konnte theoretisch auf Patientenakten zugegriffen werden. Die gematik setzte das Ersatzbescheinigungen-Verfahren daraufhin aus und schloss die Lücke.

Lösung: Proof of Patient Presence (PoPP)

Die endgültige Lösung – ein kryptografischer Nachweis der physischen Patientenanwesenheit – wird Anfang 2026 implementiert. Bis dahin gelten Übergangslösungen.

ePA in der Zahnarztpraxis: PVS-Kompatibilität

Welche Praxissoftware unterstützt die ePA 3.0?

PVS ePA 3.0 Hinweise
CGM Z1 / Z1.PRO Konformitätsbewertung für ePA 3.0 Medication Service Level 2. Ca. 23 % Marktanteil bei Zahnarztabrechnungen.
Dampsoft DS-Win ePA-Verbindung bis 31.12.2025 kostenlos im e-health-Produktpaket enthalten.
Charly (solutio) Webbasiert – ePA-Implementierung integriert.
Ivoris (CGM) ePA-ready seit dem bundesweiten Rollout.
DENS ePA-Unterstützung verfügbar.
CGM Medistar Zertifiziert für ePA 3.0 (Arztpraxen).
medatixx ePA-Modul verfügbar (Arztpraxen).

Sanktionen: Was passiert bei Nichteinhaltung?

Ab 01.10.2025

1 % Honorkürzung – wenn Praxen keinen elektronischen Nachweis der ePA-Befüllung erbringen können.

Ab 01.01.2026

Empfindliche Sanktionen – Bußgelder bis zu 100.000 € oder Honorkürzungen durch die KV/KZV bei Verweigerung oder nicht-konformer Software.

Was JPLOY für Ihre Praxis tut

  • TI-Konnektor prüfen und ePA-Zugang sicherstellen
  • ePA-Modul in Ihrer Praxissoftware aktivieren und konfigurieren
  • Kartenterminals (eHBA, SMC-B) prüfen und Zertifikate erneuern
  • TI-Monitoring: Verbindungsausfälle erkennen, bevor sie zum Problem werden
  • Praxisteam schulen: Opt-out-Verfahren, Dokumenten-Upload, Patientenaufklärung
  • Remote-Support deutschlandweit bei ePA-Störungen

Häufige Fragen

Muss ich als Zahnarzt die ePA aktiv befüllen?

Ja – seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Vertragszahnärzte verpflichtet, neue Diagnosen, Befunde, Untersuchungsberichte und Arztbriefe in die ePA einzustellen. Das gilt für jeden Patientenkontakt, sofern der Patient nicht widersprochen hat (Opt-out).

Was ist, wenn mein PVS-Hersteller das ePA-Modul noch nicht geliefert hat?

Dokumentieren Sie schriftlich, dass Sie beim Hersteller angefragt haben und wann die Lieferung zugesagt wurde. Die KBV hat klargestellt, dass Praxen nicht sanktioniert werden dürfen, wenn der Fehler nachweislich beim PVS-Hersteller liegt. Trotzdem sollten Sie drängen – und ggf. den PVS-Wechsel prüfen.

Wie erkläre ich Patienten das Opt-out-Verfahren?

Informieren Sie Patienten, dass sie seit Januar 2025 automatisch eine ePA haben. Der Widerspruch (Opt-out) ist jederzeit möglich – über die App der Krankenkasse oder schriftlich bei der Kasse. In Ihrer Praxis müssen Sie den Opt-out-Status im PVS prüfen, bevor Sie Dokumente hochladen.

Ist die ePA sicher? Der CCC hat doch Sicherheitslücken gefunden.

Der CCC hat 2024 und 2025 Schwachstellen aufgedeckt, die von der gematik jeweils zeitnah geschlossen wurden. Die endgültige Lösung „Proof of Patient Presence“ (PoPP) wird Anfang 2026 eingeführt. Grundsätzlich gilt: Die ePA ist verschlüsselt und läuft über die gesicherte TI. Das Risiko ist beherrschbar, wenn Ihre TI-Infrastruktur aktuell und korrekt konfiguriert ist.

Welche Dokumente muss ich als Zahnarzt in die ePA einstellen?

Befunde, Diagnosen, Behandlungspläne, Röntgenbefunde, Arztbriefe und Verordnungen. Röntgenbilder selbst müssen aktuell noch nicht hochgeladen werden – aber die textliche Befundung der Aufnahme schon. Die genauen Vorgaben entwickeln sich weiter; JPLOY hält Sie auf dem Laufenden.

Was kostet mich die ePA-Einrichtung?

Die ePA-Ersteinrichtung wird teilweise über die TI-Pauschale der Krankenkassen refinanziert. Die technische Einrichtung in Ihrer Praxissoftware übernimmt JPLOY im Rahmen des Managed-Services-Vertrags oder auf Einzelbeauftragung. Die Kosten hängen von Ihrer bestehenden TI-Infrastruktur ab.