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Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Gemäß BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) · Stand: 09.04.2026

Unser Ziel: Barrierefreiheit

JPLOY Dental IT ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website unter jploy.com.

Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Tastaturnavigation: Die gesamte Website ist per Tastatur bedienbar
  • "Zum Inhalt springen"-Link am Seitenanfang für Screenreader-Nutzer
  • ARIA-Labels und semantisches HTML für Screenreader-Kompatibilität
  • Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA
  • Alt-Texte für alle informativen Bilder
  • Skalierbare Schriftgrößen (keine fixen px-Angaben bei Text)
  • Responsives Design für mobile Endgeräte
  • Barrierefreiheits-Widget mit Anpassungsoptionen (ALT+B)

Barrierefreiheits-Widget

Diese Website bietet ein Barrierefreiheits-Widget (erreichbar über die blaue Schaltfläche rechts oben oder die Tastenkombination ALT + B).

Das Widget bietet folgende Anpassungsmöglichkeiten:

  • Große Schrift
  • Zeilenhöhe erweitern
  • Gut lesbare Schrift
  • Dyslexie-Schrift
  • Größerer Textabstand
  • Farben invertieren
  • Monochrom-Modus
  • Links unterstreichen
  • Links hervorheben
  • Bewegungsreduzierung
  • Cursor vergrößern
  • Screenreader-Modus

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können folgende Einschränkungen bestehen:

  • Ältere PDF-Dokumente können eingeschränkt barrierefrei sein.
  • Eingebettete Drittanbieter-Inhalte (z.B. Karten) können eigene Barrierefreiheitsgrenzen haben.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu beseitigen.

Feedback und Kontakt

Haben Sie Schwierigkeiten mit der Barrierefreiheit dieser Website? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung:

E-Mail: info@jploy.com
Wir werden Ihre Anfrage innerhalb von 2 Werktagen beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Anfrage hin keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die zuständige Aufsichtsbehörde kontaktieren. In Deutschland ist dies die jeweilige Datenschutzbehörde des Bundeslandes.